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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Einschließlich Liefer- und Zahlungsbedingungen. Stand: August 2026.

Entwurfsfassung — noch nicht anwaltlich geprüft. Diese Fassung ist ein Entwurf und noch nicht anwaltlich geprüft. Sie wird erst mit ihrer Freigabe Vertragsbestandteil; bis dahin gelten ausschließlich die Konditionen des jeweiligen schriftlichen Angebots.

1. Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der RITEMA GmbH, Große Straße 126 a, 21075 Hamburg (nachfolgend „RITEMA“).

Das Angebot von RITEMA richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Verkauf an Verbraucher findet nicht statt.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Bestellers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, RITEMA stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Dies gilt auch dann, wenn RITEMA in Kenntnis solcher Bedingungen die Lieferung vorbehaltlos ausführt.

2. Anfrage, Angebot und Vertragsschluss

Die Darstellung von Artikeln und Baureihen auf dieser Website ist keine rechtsverbindliche Offerte, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Anfrage. Der Anfragekorb dieser Website löst keine Bestellung aus.

Mit dem Absenden einer Anfrage gibt der Besteller kein bindendes Angebot ab. RITEMA antwortet auf Anfragen mit einem Angebot, das Artikel, Menge, Preis, Lieferzeit und Lieferbedingung ausweist. Dieses Angebot ist, sofern darin nichts anderes angegeben ist, 30 Kalendertage ab Angebotsdatum gültig.

Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung von RITEMA oder mit der Ausführung der Lieferung zustande. Angaben zu Verfügbarkeit und Lieferzeit in Angeboten beruhen auf der Auskunft des Herstellers und stehen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Selbstbelieferung.

3. Preise

Preise gelten in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer sowie zuzüglich Verpackung, Fracht, Versicherung und etwaiger Zölle und öffentlicher Abgaben, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.

Bei Lieferungen an umsatzsteuerlich registrierte Unternehmen in anderen EU-Mitgliedstaaten erfolgt die Abrechnung als innergemeinschaftliche Lieferung ohne Umsatzsteuer, sofern eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vorliegt und die Voraussetzungen nachgewiesen sind. Ausfuhrlieferungen in Drittländer sind unter den gesetzlichen Voraussetzungen umsatzsteuerfrei.

Bei Sonder- und Konfigurationsartikeln können Mindestbestellmengen und Verpackungseinheiten des Herstellers gelten; sie werden im Angebot ausgewiesen.

4. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Bei Erstaufträgen, bei Sonderanfertigungen sowie bei Lieferungen ins Ausland kann RITEMA abweichend Vorkasse oder eine Anzahlung verlangen; darauf weist das Angebot hin. Ein längeres Zahlungsziel als das vorgenannte wird nur nach gesonderter Vereinbarung eingeräumt.

Bei Zahlungsverzug ist RITEMA berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Besteller nur zu, soweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

5. Lieferung, Versand und Gefahrübergang

Lieferungen erfolgen „ab Werk“ entsprechend EXW (Incoterms® 2020), Lager von RITEMA, sofern im Angebot keine andere Lieferbedingung vereinbart ist. Abweichende Lieferbedingungen — etwa FCA, CPT, DAP oder DDP (Incoterms® 2020) — werden im Angebot ausdrücklich benannt.

Die Gefahr geht entsprechend der vereinbarten Incoterms®-Klausel über, bei EXW mit Bereitstellung der Ware. Versendet RITEMA die Ware auf Wunsch des Bestellers, geht die Gefahr spätestens mit Übergabe an den Frachtführer über.

Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Besteller zumutbar sind. Angegebene Lieferzeiten sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

Transportschäden sind gegenüber dem Frachtführer unverzüglich zu rügen und RITEMA anzuzeigen.

Auf Wunsch organisiert RITEMA den Versand weltweit; die dann geltende Lieferbedingung (etwa FCA, CPT, DAP oder DDP) wird im Angebot benannt.

6. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum von RITEMA. Der Besteller ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern; er tritt RITEMA bereits jetzt die daraus entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungswertes ab.

7. Untersuchung und Mängelrüge

Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Werktagen, schriftlich anzuzeigen (§ 377 HGB). Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.

8. Gewährleistung

RITEMA liefert Originalware der Parker Hannifin Corporation. Es gelten die gesetzlichen Mängelansprüche; die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt gegenüber Unternehmern zwölf Monate ab Gefahrübergang, soweit nicht zwingende gesetzliche Regelungen längere Fristen vorschreiben.

Angaben in Katalogen, Datenblättern und technischen Auskünften sind Beschaffenheitsangaben des Herstellers und keine Garantien. Die Eignung eines Produkts für den vom Besteller vorgesehenen Einsatzzweck ist vom Besteller zu prüfen; technische Auskünfte von RITEMA erfolgen nach bestem Wissen, entbinden den Besteller aber nicht von der eigenen Prüfung.

9. Haftung

RITEMA haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

10. Ausfuhr und Exportkontrolle

Die gelieferten Waren können der deutschen, europäischen und — bei Waren US-amerikanischen Ursprungs — der US-amerikanischen Ausfuhrkontrolle unterliegen. Lieferungen und Leistungen stehen unter dem Vorbehalt, dass ihnen keine Hindernisse aufgrund außenwirtschaftsrechtlicher Vorschriften, Embargos oder sonstiger Sanktionen entgegenstehen.

Der Besteller verpflichtet sich, die gelieferten Waren weder mittelbar noch unmittelbar für rüstungs-, kerntechnische oder waffentechnische Zwecke zu verwenden oder zu diesem Zweck weiterzugeben. Bei einer Ausfuhr oder Wiederausfuhr hat der Besteller die einschlägigen Vorschriften eigenverantwortlich einzuhalten und die erforderlichen Genehmigungen einzuholen.

Auf Anfrage teilt RITEMA die für die zolltarifliche Einreihung und Ursprungsbestimmung erforderlichen Angaben mit, soweit sie vom Hersteller vorliegen.

11. Rücksendungen

Rücksendungen bedürfen der vorherigen Abstimmung mit RITEMA. Sonderanfertigungen, konfigurierte Artikel und angebrochene Verpackungseinheiten sind von der Rücknahme ausgeschlossen. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern nicht.

12. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist in der Datenschutzerklärung beschrieben.

13. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung ist Hamburg, sofern der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. RITEMA ist berechtigt, auch am Sitz des Bestellers zu klagen.

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Kontakt zu diesen Bedingungen

RITEMA GmbH
Große Straße 126 a · 21075 Hamburg
+49 3385 520 165 0 · info@ritema.de

Incoterms® ist eine eingetragene Marke der International Chamber of Commerce.